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Der administrative Ansatz

Mehr als 80% der in der Europäischen Union aktiven kriminellen Gruppierungen nutzen legale Geschäftsstrukturen für ihre Zwecke. Durch den administrativen Ansatz soll diese Unterwanderung der legalen Infrastruktur durch die organisierte Kriminalität (OK) verhindert werden. Zur Erreichung dieses Ziels sollen nunmehr auch die Verwaltungsbehörden eingebunden werden, Ida diese in vielen Fällen zuständig für die zur Unterwanderung notwendigen Genehmigungen und deren Überwachung sind. Die gezielte Nutzung des verwaltungsrechtlichen Instrumentariums und der Austausch von Informationen zwischen allen an der OK-Bewältigung beteiligten Partnern steht deshalb im Mittelpunkt des Konzepts. Durch das Zusammenführen von Erkenntnissen soll die Entscheidungsgrundlage der Verwaltungsbehörden gestärkt und die gemeinsame Erhellung komplexer Ok-Strukturen, ermöglicht werden.

Das Konzept wurde zunächst auf europäischer Ebene entwickelt. Ausgangspunkt dafür war die Überlegung, dass der grenzüberschreitenden OK nur mit einem internationalen Konzept begegnet werden könne. Anderenfalls drohe eine Verlagerung der OK-Aktivitäten in Mitgliedstaaten mit einem geringeren Verfolgungsdruck. Zur Koordinierung wurde ein gemeinsames Netzwerk (ENAA) mit nationalen Kontaktstellen geschaffen. Das Netzwerk fördert den Austausch von bewährten Praktiken und die Erarbeitung neuer Initiativen zwischen den Mitgliedstaaten.