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Rechtliche Voruntersuchung zum Begriff OK

Ziel dieses Moduls ist es zu klären, von welchem Begriff der Organisierten Kriminalität das heutige (Straf-)Rechtssystem ausgeht, wie sich dieser im Laufe der Zeit verändert hat und welchen Beitrag dieser Begriff für die Prävention und Repression der Organisierten Kriminalität leisten kann.

Seit 1990 gilt in Deutschland für statistische, präventive, repressive und strategische Zwecke eine OK-Definition, die von der AG Justiz/Polizei verabschiedet wurde. Seitdem hat sich in rechtlicher Hinsicht viel verändert. Zuletzt wurde § 129 StGB reformiert und eine internationale und unionsrechtskonforme Definition in das StGB aufgenommen. Damit gelten in Deutschland seit Sommer 2017 zwei nebeneinander existierende Definitionen zur Verfolgung von OK, deren Verhältnis zueinander wissenschaftlich noch nicht aufgearbeitet wurde.

Modul 1 wird mit seinen verschiedenen Arbeitspaketen einen vollständigen Überblick über die Definition von OK und ihren Merkmalen geben. Aus diesen Ergebnissen können zunächst modulintern erste Vorschläge für einen definitorischen Anpassungsbedarf abgeleitet werden. Außerdem wird ein vollständiger Überblick darüber gegeben, welche Normen des Straf- und Strafprozessrechts unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung von OK dienen und welchen Einfluss internationale Vorgaben auf das Strafrechtssystem in Deutschland haben. Die in diesem Modul gewonnenen Zwischenergebnisse werden unmittelbar in die Bedrohungsanalyse (Modul 6) einfließen. Die Untersuchung der definitorischen Voraussetzungen sowie der rechtlichen Bewältigung von OK wird den Blick darauf erweitern, ob das gegenwärtige Strafrechtssystem OK in seinen Facetten effektiv erfasst, oder ob Lücken bestehen, die zu einer Erhöhung der durch OK verursachte Bedrohungen für die Gesellschaft und die Zivilbevölkerung führen.